0761 - 89 82 791 info@jet-pa.de
Allgemeine Mietbedingungen 

Firma:
Jet-PA. Sundgauallee 65 79114 Freiburg

1. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil aller Mietverträge als auch Mietangebote der Firma Jet-PA
(kurz Vermieter genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auf diesen, als auch auf alle künftigen Verträge
mit dem Vermieter Anwendung. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters werden
ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Arbeiten als Techniker
kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande.

2. Mietgegenstand / Leistungen

Gegenstand des Mietvertrags sind die auf der Vorderseite aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen. Der Vermieter behält
sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

3. Zusätzliche Bedingungen für die Beauftragung für Arbeiten als Techniker

3.1 Kosten:
Bei Beauftragung für Arbeiten als Techniker werden die tatsächlich
angefallenen Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie
die eingebauten Ersatzteile berechnet.

3.2. Kostenvoranschläge:
Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe
nach nur annähernd verbindlich.

3.3 Transport:
Falls Maschinen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt
der Transport auf Kosten und Gewähr des Käufers.

3.4 Mängel:
Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Reparatur schriftlich zu
melden.

4. Mietzeit und Mietgebühr

Die Mietzeit wird nach Tagen (08:00 Uhr bis 08:00 Uhr folgender Tag) oder Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen
voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw.
dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten
Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich
vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der
vereinbarten Mietzeit muss der Mieter den Vermieter ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr ist
unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Falls nicht anders vereinbart, verstehen
sich alle Preisangaben rein netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MWSt. ab Lager des Vermieters. Eine
vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten
Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch
des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei
Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person übergeben hat.

6. Gebrauch der Mietsache

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die
mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und
Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der
Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B.
Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände
gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die
Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Die am
Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt,
verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige
Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme
Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt
der Mieter.
Probleme mit der Anlage
Sollten trotz vorheriger Überprüfung der Geräte und Kabel einmal Probleme mit der Anlage auftreten, so bitten wir
Sie folgendermaßen vorzugehen:
Falls wir nicht unter der Mobilfunknummer (0176 24380263) zu erreichen sein sollten, hinterlassen Sie uns eine
Nachricht auf der Mailbox mit Ihrer Telefonnummer und dem Veranstaltungsort. Wir hören die Mailbox täglich ab.
Bitte beachten: Beruht der Fehler nicht auf einem technischen Mangel an unserer Anlage, wie z.B. falsche Bedienung,
fehlerhafte Fremdgeräte, mangelhafte Stromversorgung usw., so berechnen wir eine Anfahrtsgebühr von 50,- EUR (netto)
plus die Kosten für die Beauftragung für Arbeiten als Techniker gemäß Ziffer 3 der AGB.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und
Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der
Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen
Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter
ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig
davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der
Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Lampenschäden, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis
berechnet.

8. Versicherung / Genehmigungen

Die Mietsache ist nicht versichert, es wird dem Mieter empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung
zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen.
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen etc. sowie die Übernahme deren Kosten
liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.

9. Gewährleistung, Schadensersatz

Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder
angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu
überprüfen. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem
Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden bei
Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch
gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten
mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere,
gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist
eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters
untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im
Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters
gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Bei
Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende
Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

10. Stornierung

Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens
als Stornierungskosten den vereinbarten Mietpreis fordern, bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich diese wie
folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

11. Lieferung

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung
des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag
zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter
nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik,
Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der
Verhinderung hinauszuschieben.

12. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind sofort nach
Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Der
Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem
Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere
Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreiten des
Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an
Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter kann gegen
die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter
zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer
Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen
Mietpreis zu entrichten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei
Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der
Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung vor.

14. Datenschutz

Gemäß § 33 BDSG weisen wir daraufhin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der
elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.

15. Sonstiges

15.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Bestimmungen der einheitlichen
Kaufgesetze finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Jet-PA WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner